Aktuelles

Einkommens- und Vermögenssteuer 2023

(gültig für den Kanton Graubünden)


Liebe Kundin, Lieber Kunde 

Gerne möchten wir Sie auf die Fristen und das Vorgehen für die Einreichung der Steuererklärung 2023 hinweisen: 

Einreichfristen

  • 31. März 2024 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • 30. September 2024 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
  • 30. September 2024 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

Fristverlängerungen

Sind Sie bereits Kunde der adreda Steuerberatung und Treuhand GmbH wird ein allfälliges Gesuch durch uns gestellt.

Ansonsten muss das Fristverlängerungsgesuch online unter www.stv.gr.ch oder schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Verarbeitungszentrum 2/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur eingereicht werden.

Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. 

Vorgehen

Bitte stellen Sie mit der unter Dokumente abgelegten Checkliste sämtliche für Ihre Steuererklärung relevanten Unterlagen zusammen und senden Sie uns diese zu.

Wir stellen die Steuererklärung fristgerecht fertig und lassen sie Ihnen zur Unterzeichnung und Weiterleitung an die Steuerbehörde zukommen.

Auf Ihren Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause und fertigen Ihre Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen aus. Rufen Sie uns an oder lassen Sie uns Ihre Mitteilung über unsere Seite Kontakt zukommen.